1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen wie beispielsweise Seminare, Fachtagungen und Kurse sowie die Überlassung von Räumlichkeiten wie beispielsweise Gästezimmern, Konferenz- und Tagungsräumen nebst Verpflegung.

1.2 Angebote und Leistungen der Stiftung St. Antoniushaus erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind. Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt. 

2. Angebote, Vertragsschluss 

2.1 Die Angebote der Stiftung St. Antoniushaus sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung.

2.2 Der Vertragspartner kann sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bei der Stiftung St. Antoniushaus anmelden bzw. einen Auftrag erteilen. Die Anmeldung bzw. Auftragserteilung ist verbindlich, sobald der Vertragspartner eine schriftliche Auftragsbestätigung der Stiftung St. Antoniushaus erhält.

3. Rücktritt 

3.1 Es besteht für Vertragspartner im Rahmen einer Einzelbuchung die Möglichkeit, schriftlich von einer Anmeldung bzw. einem Auftrag zurückzutreten, soweit die Rücktrittserklärung der Stiftung St. Antoniushaus spätestens am 8. Tag vor dem Tag des Beginns der Veranstaltung zugeht. Die Stiftung St. Antoniushaus beansprucht im Falle des Rücktritts eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 €. Ansonsten entfällt die Kursgebühr im Falle des Rücktritts.

3.2 Es besteht für Vertragspartner im Rahmen einer Gruppenbuchung die Möglichkeit schriftlich von einer Anmeldung bzw. einem Auftrag zurückzutreten. 

Hinsichtlich der Kosten im Falle eines solchen Rücktritts gelten folgende Ausfallgebühren:

Stornierung der gesamten Veranstaltung

  • 8 Wochen bis 6 Wochen vor Seminarbeginn: 30 %
  • bis 1 Woche vor Seminarbeginn: 50 %
  • in der letzten Woche: 80 %    

Bei deutlich abweichender Teilnehmerzahl

  • 8 Wochen bis 6 Wochen vor Seminarbeginn: 10 %
  • bis 1 Woche vor Seminarbeginn: 30 %                
  • in der letzten Woche: 50 %

Bei nicht gemeldeter, abweichender Teilnehmerzahl stellen wir den vollen Tagessatz in Rechnung.

Stornierungen werden nur schriftlich berücksichtigt.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern nicht ausdrücklich eine einzelvertragliche Regelung oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist, erfolgt die Vergütung nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisen der Stiftung St. Antoniushaus. Preise sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer zur Zahlung fällig und auf das angegebene Konto zu überweisen.

4.2 Alle Preise verstehen sich – falls anfallend - inklusive Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe.

4.3 Bei Veranstaltungen beinhaltet der Rechnungsbetrag die Kosten für die Übernachtung und Verpflegung sowie – im Fall einer Eigenveranstaltung der Stiftung St. Antoniushaus – die Seminargebühr. Die Kosten nicht in Anspruch genommener (Teil-) Leistungen werden nicht erstattet. Gleiches gilt für den Fall des vorzeitigen Verlassens der Veranstaltung.

5. Durchführung von Veranstaltungen

5.1 Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Veranstaltungsprogramm bzw. entsprechend der mit dem Vertragspartner getroffenen Vereinbarung durchgeführt. Die Stiftung St. Antoniushaus behält sich jedoch Änderungen des Veranstaltungsinhalts vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.

5.2 Die Stiftung St. Antoniushaus behält sich vor, eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z.B. Erkrankung eines Dozenten, Nichterreichen der im Veranstaltungsprogramm genannten Mindestanzahl Vertragspartnerzahl usw. Die Benachrichtigung des Vertragspartners über eine Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden bei Veranstaltungsausfall in voller Höhe zurückerstattet. Vorbehaltlich der Regelung unter Ziffer 7 kommt die Stiftung St. Antoniushaus für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die den Vertragspartnern durch Absage entstehen, nicht auf.

6. Datenschutz

Die Stiftung St. Antoniushaus speichert, verarbeitet und nutzt auch personenbezogene Daten der Vertragspartner zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und für eigene Zwecke. Dazu setzt die Stiftung St. Antoniushaus auch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Zur Erfüllung der Datensicherungsanforderungen der Anlage zu § 9 BDSG hat die Stiftung St. Antoniushaus technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind auf das BDSG verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten.

7. Haftung

7.1 Die Stiftung St. Antoniushaus haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, wenn sie diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn sie fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Die Stiftung St. Antoniushaus haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

7.2 Soweit die Stiftung St. Antoniushaus im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gemäß vorstehender Ziffer 7.1 für fahrlässig verursachte Schäden haftet, ist deren Ersatzpflicht jedoch der Höhe nach je Schadensfall begrenzt auf: 500.000,00 EUR für Sachschäden, 125.000,00 EUR für Vermögensschäden.

7.3 Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen.

7.4 „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Vertragspartners schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.

7.5 Der in dieser Ziffer 7 enthaltene Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche aus einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.6 Der Vertragspartner hat etwaige Schäden, für die die Stiftung St. Antoniushaus haften soll, unverzüglich der Stiftung St. Antoniushaus schriftlich anzuzeigen.

7.7 Soweit Schadensersatzansprüche gegen die Akademie ausgeschlossen oder begrenzt sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe und sonstiger Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Stiftung St. Antoniushaus als echter Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB.

7.8 Außer in den Fällen der Ziffer 7.5 verjähren Schadenersatzansprüche, die nicht der Verjährung des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

8. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht 

8.1 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz der Stiftung St. Antoniushaus, soweit die Voraussetzungen gem. § 38 Zivilprozessordnung vorliegen.

8.2 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz der Stiftung St. Antoniushaus.

9. Geltungsbereich

9.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichen rechtlichen Sondervermögen. 

9.2 Gehört der Auftraggeber nicht dem in Ziffer 9.1 bezeichneten Personenkreis an, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit folgender Maßgabe: Ziffer 7.8 gilt nicht. Ziffer 8.1 gilt mit der Maßgabe, dass der Sitz der Stiftung St. Antoniushaus als Gerichtsstand für den Fall vereinbart wird, dass der Vertragspartner seinen Sitz, Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Sitz, sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ziffer 8.2 gilt nicht.